Überlassungsvereinbarung – Kolpingheim

Überlassungsvereinbarung –

Kolpingheim

Wie nachfolgend vereinbart überlässt die Kolpingsfamilie Wemding,

vertreten durch den Beauftragten, das Kolpingheim wie folgt:

Mieter:                  ___________________________________________________________________

Anlass:                 ___________________________________________________________________

Termin:                ___________________________________________________________________

Die Überlassung erstreckt sich auf die folgende Räume und technischen Einrichtungen:

Räume:            x Saal                           x Küche                       x Abstellraum     x Toiletten

Ausstattung:   x Essgeschirr                x Kaffeemaschine        x Kaffeegeschirr

x Biertischgarnituren

x  Jugendraum              x Gesellenstüberl         x Beamer            x Sitzungsraum

x HiFi-Anlage              x Video-Fernseher       x Spülmaschine     x Kicker

Getränke:         x Es werden die Getränke von der Kolpingsfamilie gemäß separater Aufstellung benutzt.

x Es werden ausschließlich eigene Getränke benutzt.

(Der angrenzende Abstellraum, muss verschlossen bleiben und darf nur im Beisein des Mieters betreten werden. Er haftet für die Vollständigkeit der Getränke und aller in dem Raum gelagerten Gegenstände.)

Für die Überlassung sind folgende Auflagen einzuhalten:

Personenkreis: Es muss sich zwingend um eine geschlossene Gesellschaft handeln. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass keine Personen zum Haus Zugang erhalten, die nicht von ihm eingeladen sind.

Sauberkeit:      Die überlassenen Räumlichkeiten sind wie vorgefunden zu verlassen. Für die Reinigung stehen Materialien im Abstellraum unter der Treppe und im Anbau bereit. Bei gröberen Verschmutzungen sind diese sofort zu reinigen. Anfallender Abfall ist selbst zu entsorgen!

Sorgfalt:           Das Haus und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Keine Nägel oder Reiszwicken in die Wände oder Balken drücken. Bei der Endreinigung immer nur drei Stühle übereinander stapeln, die Tische nicht aufeinander stürzen.

Schäden:          Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden ob am Haus, den Räumlichkeiten oder dem Inventar, die während der Zeit der Überlassung entstanden sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese durch ihn selbst, eines Gastes oder einer sonstigen Person verursacht wurde. Entstandener Bruch an Glas bzw. Porzellan muss gemeldet und bezahlt werden. Festgestellte Schäden lässt die Kolpingsfamilie durch von ihr beauftragte Fachfirmen zu Lasten des Mieters beseitigen.

Mietentgelt:      Die Überlassung erfolgt gemäß den im Mai 2023 von der Vorstandschaft festgelegten Konditionen: jeweils von 12:00 Uhr bis wieder 12 Uhr des darauffolgenden Tages!

Tagessatz:                      x 70 €

Heizung:          Heizungspauschale in den Monaten November bis einschließlich April von  20 €/Vermietung.

Auflagen:        Das Rauchen ist im Kolpinghaus nicht gestattet. Feuerwerke sind gesetzlich nicht erlaubt.

Auf den Gehwegen, in der Zufahrt und auf der Grünfläche ist das Parken nicht erlaubt!

Lärmschutz:     Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass nach 22 Uhr keine Musik nach außen dringt.  Bei geöffneten Fenstern und bei Benützung des Pavillons ist die Musik abzustellen.

Gemäß der oben aufgeführten Überlassungsbestimmung wurde der Besucherschlüssel Nr. _______ausgehändigt.

Die oben beschriebenen Räume und Einrichtungen wurden in einwandfreiem Zustand übernommen und die Bedingungen dieser Überlassungsvereinbarung sowie die ergänzenden Hinweise zum Schutz- und Hygienekonzept (siehe Anlage) werden anerkannt.

Wemding,………………………………..

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Kolpingsfamilie Wemding e.V.                            Mieter/in