Vermietung

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Überlassungsvereinbarung – Kolpingheim
 
 
Gemäß nachfolgend näher ausgeführt überlässt die Kolpingsfamilie Wemding,
vertreten durch einen von ihm Beauftragten das Kolpingheim wie folgt:
Mieter:            
Termin:            vom bis
 
Die Überlassung erstreckt sich auf die folgenden Räume und technischen Einrichtungen:
Räume:            0 Saal                 0 Küche                    0 Abstellraum               0 Toiletten
0 Jugendraum   0 Gesellenstüberl      0 Sitzungsraum
Ausstattung: 0 Essgeschirr     0 Kaffeemaschine     0 Kaffeegeschirr           
0 Biertischgarnituren 0 Beamer
                        0 HiFi-Anlage    0 Video-Fernseher  0 Spülmaschine  0 Kicker                    
 
Getränke:         0 Es werden die Getränke von der Kolpingsfamilie gemäß separater Aufstellung benutzt.
                        0 Es werden ausschließlich eigene Getränke benutzt.
(Der Abstellraum, in dem sich die Getränke der Kolpingsfamilie befinden, muss verschlossen bleiben und darf nur im Beisein des Mieters betreten werden. Er haftet für die Vollständigkeit der Getränke und aller sonstiger in dem Raum gelagerten Gegenstände.)
 
Für die Überlassung sind folgende Auflagen einzuhalten:
Personenkreis:  Es muss sich zwingend um eine geschlossene Gesellschaft handeln. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass keine Personen zum Haus Zugang erhalten, die nicht von ihm eingeladen sind.
 Sauberkeit:       Die überlassenen Räumlichkeiten sind wie vorgefunden zu verlassen. Für die Reinigung stehen Materialien im Abstellraum unter der Treppe und im Anbau bereit. Bei gröberen Verschmutzungen sind diese sofort zu reinigen. Anfallender Abfall ist selbst zu entsorgen!
 Sorgfalt:           Das Haus und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Keine Nägel oder Reiszwicken in die Wände oder Balken drücken. Bei der Endreinigung immer nur drei Stühle übereinander stapeln, die Tische nicht aufeinander stürzen.
 Schäden:          Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, ob am Haus, den Räumlichkeiten oder dem Inventar, die während der Zeit der Überlassung entstanden sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese durch ihn selbst, eines Gastes oder einer sonstigen Person verursacht wurde. Entstandener Bruch an Glas bzw. Porzellan muss gemeldet und bezahlt werden. Festgestellte Schäden lässt die Kolpingsfamilie durch von ihr beauftragte Fachfirmen zu Lasten des Mieters beseitigen.
 
Mietentgelt:      Die Überlassung erfolgt gemäß den im Mai 2023 von der Vorstandschaft festgelegten
Tagessatzes von 70 € (jeweils von 12:00 Uhr bis 12 Uhr des darauffolgenden Tages).
Das Mietentgelt ist bis spätestens zwei Tagen nach Mietende auf das
Konto DE91 7206 9308 0001 8517 80 der Kolpingsfamilie Wemding e.V. zu überweisen.
 Heizung:          Heizungspauschale in den Monaten November bis einschließlich April von x 20 €/Vermietung.
 
Auflagen:         Das Rauchen ist im Kolpinghaus nicht gestattet. Feuerwerke sind gesetzlich nicht erlaubt.
                        Auf den Gehwegen, in der Zufahrt und auf der Grünfläche ist das Parken nicht erlaubt!
 Lärmschutz:     Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass nach 22 Uhr keine Musik nach außen dringt. Bei geöffneten Fenstern und bei Benützung des Pavillons ist die Musik abzustellen.
 
Gemäß der oben aufgeführten Überlassungsbestimmung wurde der Besucherschlüssel Nr. ___  ausgehändigt. Der Schlüssel ist am Tag des Mietendes zurück zu geben.
 
Die oben beschriebenen Räume und Einrichtungen wurden in einwandfreiem Zustand übernommen und die
Bedingungen dieser Überlassungsvereinbarung werden anerkannt.
 
 Wemding,
 
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Kolpingsfamilie Wemding e.V.                              Mieter/in